
HiB-Hildesheimer Betreuungs-GmbH
Besondere Wohnform nach §42 SGB XII zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch beeinträchtigte Menschen nach Teil 2 des SGB IX
,,Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können." (SGB IX, §90 Abs. 1)
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